Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse

  • Eine anteilige Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse für die Diätberatung erfolgt dann, wenn die Diätberatung auf ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Rezept (mit Vermerk: "Empfehlung / Verordnung einer Ernährungsberatung bei Allergie auf, Adipositas" oder div. Indikationen) erfolgt. Diese können Sie sich gerne hier ausdrucken und bei Ihrem nächsten Arztbesuch ausfüllen und vom Arzt unterschreiben lassen. Bei Fragen können Sie mich gerne kontaktieren.

  • Für Ärzte erfolgt die Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie budgetneutral. Zusätzlich kann durch die fachlich fundierte Diätberatung das ärztliche Leistungsspektrum erweitert werden.

  • Die unterzeichnete Notwendigkeitsbescheinigung und den von mir erstellten Kostenvoranschlag (kostenlos beim persönlichen Erstgespräch) schicken Sie an Ihre Krankenkasse. Diese entscheidet in einem individuellen Verfahren, ob sie Ihnen die Kosten für die Diätberatung anteilig erstattet. Sobald Sie die Zusage Ihrer Krankenkasse erhalten haben, können wir gerne unsere Termine vereinbaren. Sollte Ihre Krankenkasse einer Kostenerstattung leider nicht zustimmen, können Sie gerne auf meine Angebote für Selbstzahler zurückgreifen (Kosten Selbstzahler).